Anwendung
Der lieben Ordnung halber (und weil die Juristen sonst nichts zu
tun hätten) regeln diese AGBs die Geschäftsbeziehung zwischen
dem Herausgeber von "franchiseMusik" (Günther Versandhandel
, Sternstraße 13, 13359 Berlin), im Folgenden "Verkäufer"
genannt) und dem Besteller.
Vertrag
Mit der Bestellung per Telefon oder eMail unterbreitet der
Besteller dem Verkäufer verbindlich das Angebot zur Abnahme des
Resellerpaketes "franchiseMusik" und bestätigt die
Kenntnisnahme dieser AGB. Die Auftragsbestätigung erfolgt
innerhalb von 3 Werktagen und kann auch in Form der Lieferung
der bestellten Ware erfolgen.
Lieferung
Die Ware wird zum Endpreis in Höhe von Euro 999,00 incl. 7%
Mehrwertsteuer inclusive der Versandkosten in Höhe von
Euro 5,90 pro Bestellvorgang ausgeliefert. Die Auslieferung
erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz
und Österreich. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht auf den
Besteller über, sobald der Verkäufer die Ware zum Postversand
ausgeliefert hat.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungstellung. Bis zur
vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des
Verkäufers. Gewährte Lizenzrechte werden erst mit
vollständiger Bezahlung wirksam.
Nutzungsrecht
Mit dem Erwerb des Resellerpaketes erwirbt der Besteller
besondere Rechte |
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nach §§ 16,17 UrhG. Die gewährten Rechte
sind in der der Lieferung beiliegenden Lizenzerklärung
detailliert definiert und für den Besteller vor Abschluss der
Bestellung einsehbar. Der Besteller erklärt sich mit den
Regelungen dieser Lizenzerklärung einverstanden.
Gewährleistung, Haftung, Widerruf
Im Falle mangelhafter Lieferung der Ware ist der Besteller in
Fragen der Gewährleistung gemäss § 439 BGB auf Nachbesserung
durch den Verkäufer beschränkt. Bei Bestellung per Telefon
oder eMail besteht gemäss § 3 Abs. 2.2 FAG (Fernabsatzgesetz)
ein 14tägiges Widerrufsrecht gegen Rückzahlung des
vollständigen Kaufpreises.
Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen Besteller
und Verkäufer gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart
wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser
Schriftformklausel. Der Besteller kann mit Forderungen gegenüber
dem Verkäufer nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien
vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das
Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.
Stand: Mai 2005
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